SFDR-Update: Neues EET 1.1.2-Template und verbesserte RTS-Vorschläge
Die jüngst veröffentlichte Version 1.1.2 des European ESG Template (EET) und die vorgeschlagenen Verbesserungen der technischen Regulierungsstandards (RTS) zielen auf eine Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union ab. Werfen wir einen Blick auf die letzten Entwicklungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).
Das Europäische ESG-Template (EET) Version 1.1.2
Am 20. Dezember 2023 hat FinDatEx eine aktualisierte Version des EET V1.1.2 veröffentlicht. EET V1.1.2 enthält keine strukturellen Änderungen im Vergleich zu früheren Versionen. Diese Version enthält lediglich kleinere Änderungen wie Tippfehlerkorrekturen und die Hinzufügung von zwei neuen Datenfeldern. Einige bisher als obligatorisch gekennzeichnete Felder wurden nun als optinale Felder klassifiziert. Er kann ab dem 31. Dezember 2023 verwendet werden und sollte bis Ende März 2024 für die Meldungen für das SFDR Reporting auf Unternehmensebene geliefert werden.
Größere Änderungen am EET, wie z. B. das Entfernen ungenutzter Spalten und die Umstrukturierung der Datenfelder zur besseren Lesbarkeit, wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da die Annahme der überarbeiteten SFDR-RTS als delegierte Rechtsvorschrift durch die Europäische Kommission ungewiss ist.
Vorgeschlagene Verbesserungen der technischen Regulierungsstandards (RTS)
Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - ESAs) haben am 4. Dezember 2023 einen Entwurf für RTS zur SFDR veröffentlicht.
Dieser Abschlussbericht ist die Antwort auf ein Mandat der Europäischen Kommission vom April 2022, verschiedene Aspekte der delegierten Verordnung der SFDR zu überprüfen. Die Überprüfung umfasst die Offenlegung der wichtigsten negativen Auswirkungen (PAI) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und führt die Offenlegung der Dekarbonisierungsziele von Finanzprodukten ein. Nach Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Konsultation haben die ESAs den RTS-Entwurf in mehreren Bereichen angepasst. Die RTS-Entwürfe decken die folgenden im Mandat der Europäischen Kommission genannten Themen ab:
- Eine Ausweitung der sozialen PAI-Indikatoren;
- Weitere Änderungen des PAI-Offenlegungsrahmens;
- Eine neue Offenlegung von Treibhausgas-Emissionsreduktionszielen für Finanzprodukte
Darüber hinaus haben die ESAs nach der Durchführung von Verbrauchertests in vier EU-Ländern Verbesserungen und Vereinfachungen der Finanzproduktvorlagen in der delegierten Verordnung über die Offenlegung von Finanzprodukten empfohlen. Dazu gehört ein neues "Dashboard", das eine einfache Zusammenfassung der wichtigsten Informationen bietet.
Schließlich schlagen die ESAs auch einige kleine technische Änderungen an der delegierten SFDR-Verordnung vor, die Folgendes betreffen:
- Verbesserte Offenlegung, wie nachhaltige Investitionen das Prinzip "do not significantly harm" ("DNSH") erfüllen;
- Überarbeitung der Bestimmungen für Produkte mit Anlageoptionen wie Multioptionsprodukte (MOPs); und
- Andere technische Änderungen, einschließlich einer harmonisierten Berechnung nachhaltiger Investitionen und einer Anforderung, die Offenlegungen in maschinenlesbarem Format zu erstellen.
Ein Zeitplan für die Anwendung des neuen RTS-Entwurfs ist noch nicht verfügbar.
Wie kann IDS helfen?
Die EET-Version 1.1.2 und die vorgeschlagenen RTS-Verbesserungen sind ein wichtiger Schritt zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Sie bieten einen Rahmen, der die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der offengelegten ESG-Informationen verbessert, um verantwortungsvolle Investitionen zu fördern. Da ESG-Faktoren bei Investitionsentscheidungen eine immer wichtigere Rolle spielen, entsprechen die EET-Version 1.1.2 und die vorgeschlagenen RTS-Verbesserungen der Nachfrage nach zuverlässigen und umfassenden Nachhaltigkeitsinformationen.
Lassen Sie sich von unserem ESG-Expertenteam durch die Komplexität der ESG-Berichterstattung und deren Umsetzung begleiten. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um Ihre spezifischen Anforderungen und Herausforderungen zu besprechen.